In einem Erstgespräch, ob mit unseren Steuerberatern in Bremen oder in Regensburg, lernen wir uns kennen. Gemeinsam durchdenken wir, wie Sie am besten unterstützt werden können. Dieses Anbahnungsgespräch hat sich als durchaus zielführend erwiesen. In einem ersten Gespräch kann schnell festgestellt werden, ob man sich „riechen“ kann und ob ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis möglich ist. Ohne dies ist eine weiterer gemeinsamer Weg nicht möglich. In diesem Gespräch erfahren Sie auch, wie Sie die Kosten für die Beratung gefördert bekommen können. Die Kosten für das Erstgespräch werden Ihnen bei anschließender Beauftragung in gleicher Angelegenheit angerechnet. § 21 Abs. 1 StBVV.
Wir erstellen gemeinsam Ihren Businessplan. Vor allem der quantitative Finanzteil mit den Planungsrechnungen (Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung, Finanzierungsplanung ggf. Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen) ist unsere Spezialität. Aber auch den Textteil füllen wir mit aussagekräftigen und zielführenden Formulierungen, so dass ein Dritter schnell erkennt, was Ihre Geschäftsidee, Ihr Produkt und Ihr Markt sind und was Sie als Gründer dazu beitragen. Ihr Ergebnis ist ein Businessplan, der Ihnen hilft, an geeignete Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel zu kommen und Ihre Idee zu vermarkten.