STEUERBERATUNG

STEUERBERATUNG

Steuerberatung verstehen wir nicht als Steuerverwaltung, sondern vielmehr als Beratung im Sinne von Steuerung. Ihr Ansprechpartner ist der Steuerberater, nicht der Sachbearbeiter.

1. Erstellung von Jahresabschlüssen

Einnahmenüberschussrechnungen und Bilanzen für:
 
  Freiberufler
•   Einzelunternehmen
•   Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG)
  Kapitalgesellschaften (UG [haftungsbeschränkt], GmbH, gGmbH, AG)
   Gemeinnützige Organisationen (Genossenschaften, Vereine, Stiftungen)

2. Erstellung von Steuererklärungen

Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, gesonderte und einheitliche Feststellungen, Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen usw.

3. Strategische Beratung

Rechtsformwahl, Umfirmierungen, Nachfolge- und Nachlassberatung, Beratung bei Investitionen in Firmenbeteiligungen, Mietobjekte, Photovoltaikanlagen usw.

4. Vertretung gegenüber den Behörden

   Begleitung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
    Betriebsprüfungen
•   Vertretung bei steuerrechtlichen Rechtsbehelfs- und Klageverfahren